Rechnung bezahlen – anschließend Erstattung beantragen.
IMMUMEDIC rechnet nicht direkt mit Krankenversicherungen ab. Die Rechnung geht an den Patienten bzw. vereinbarten Rechnungsempfänger. Eine mögliche Erstattung wird anschließend beim Kostenträger beantragt.
Private Krankenversicherung
§ 192 VVG sieht bei der privaten Krankheitskostenversicherung im vereinbarten Umfang die Erstattung von Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung vor. Entscheidend bleiben Tarif, Versicherungsbedingungen und medizinische Notwendigkeit im konkreten Fall.
§ 192 VVGDendritische Zelltherapie im PKV-Einzelfall
Das OLG Frankfurt am Main entschied am 29.06.2022 (Az. 7 U 140/21) in einem konkreten Fall eines inoperablen Tumors nach gescheiterter Chemotherapie zugunsten einer Erstattung für eine Behandlung mit dendritischen Zellen. Daraus folgt keine pauschale Erstattung für andere Versicherte.
Urteil ansehenGesetzliche Krankenversicherung
§ 2 Abs. 1a SGB V enthält besondere Voraussetzungen für lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche bzw. wertungsmäßig vergleichbare Erkrankungen, wenn eine allgemein anerkannte Standardleistung nicht zur Verfügung steht und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
§ 2 SGB VBundesverfassungsgericht 06.12.2005
Der Beschluss 1 BvR 347/98 hat die grundrechtsorientierte Auslegung des GKV-Leistungsrechts bei besonders schweren Erkrankungssituationen geprägt. Die Voraussetzungen sind eng und stets individuell zu prüfen.
Entscheidung ansehenUnterlagen für die Erstattungsanfrage
Auf Wunsch stellt IMMUMEDIC eine organisatorische Mustervorlage, Leistungsbeschreibung und Kostenaufstellung bereit. Die individuelle medizinische Begründung sollte vom behandelnden Arzt geprüft bzw. ergänzt werden.
- Musterantrag Diagnostik
- Musterantrag DZT
- Leistungs- und Kostenbeschreibung
- Komplettes Unterlagenpaket
